Der Gesellenausschuss

Der Gesellenausschuss ist ein demokratisch verfasstes Organ: Seine Mitglieder werden von den Gesellen der Mitgliedsbetriebe der Innung SHK Köln gewählt. Sie haben Einfluss auf die Besetzung weiterer Ausschüsse und werden bei allen Belangen der Gesellen regelmäßig eingebunden.

Beteiligung und Mitbestimmung

Der Gesellenausschuss ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitnehmermitbestimmung im Handwerk. Laut Satzung wird er im „Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei ihnen beschäftigten Gesellen (Arbeitnehmern)“ eingerichtet.

Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Mitgliedsbetrieben der Innung SHK Köln, fördert den Dialog zwischen Gesellen und Betrieben und trägt so zu einem fairen, partnerschaftlichen Miteinander innerhalb der Innung bei.

Der Gesellenausschuss setzt sich aus dem Altgesellen Kai Drink und den Mitgliedern Georgius Muratidis, Nikolai Baarz, Sükrü Oguz sowie André Weiermann zusammen.

Kontakt Gesellenausschuss: gesellenausschuss(at)shk-innung-koeln.de

Demokratisch, eigenständig, wirkungsvoll

Der Gesellenausschuss ist ein demokratisch verfasstes Organ: Seine Mitglieder werden von den Gesellen der Mitgliedsbetriebe der Innung SHK Köln gewählt. Sie haben Einfluss auf die Besetzung weiterer Ausschüsse und werden bei allen Belangen der Gesellen regelmäßig eingebunden.

Die Ausschussmitglieder verfügen über vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten, insbesondere zu den Themen Berufsbildung und Weiterbildung. Der Gesellenausschuss arbeitet eigenständig und weisungsfrei – weder die Innung noch Dritte können ihm Aufgaben zuweisen oder seine personelle Zusammensetzung beeinflussen.

Damit bleibt der Ausschuss ein konstruktives Instrument der Mitbestimmung, fördert gegenseitiges Verständnis und unterstützt den Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Aufgabe und Regelung

Die Stimme der jungen Fachkräfte von Morgen

Die Einrichtung des Gesellenausschusses ist durch § 68 HwO geregelt. Die Mitglieder des Ausschusses dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit weder behindert noch benachteiligt oder bevorzugt werden. Soweit es für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen, sind sie von ihren beruflichen Tätigkeiten ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen.

Der Gesellenausschuss wirkt aktiv an Maßnahmen zur Förderung und Überwachung der beruflichen Ausbildung sowie der persönlichen und fachlichen Entwicklung der Auszubildenden mit. Zudem wählt oder benennt er Arbeitnehmervertreter für die entsprechenden Ausschüsse – diese müssen nicht zwingend selbst Mitglieder des Gesellenausschusses sein.

Zu den wichtigsten Ausschüssen gehören:

  • Ausschuss für Berufsbildung (BBA)
  • Gesellenprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten (Lehrlingsschiedsgericht)

Qualifizierung und Förderung

Ein Gewinn für Mensch und Handwerk

Der Gesellenausschuss bietet seinen Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung:

  • Regelmäßige Ausschusstreffen zum Austausch und zur Beratung
  • Teilnahme an Innungsversammlungen, um aktiv mitzuwirken
  • Mitwirkung bei Festlichkeiten sowie Lossprechung
  • Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Entwicklung

So fördert der Ausschuss nicht nur die Zusammenarbeit innerhalb der Innung, sondern stärkt auch die Gesellen und Auszubildenden als kompetente Fachkräfte von morgen.