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Regenwasser muss auf Grundstück versickern

Seit dem 1. März 2010 ist gesetzlich festgelegt, dass Regenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden muss. Anstatt wie früher über Abläufe in einen Kanal zu fließen, muss das Wasser nun über Sickerpflaster oder –mulden ablaufen können. Für die Rückführung des Regenwassers eignen sich Drainagerohre.

Ziel der Maßnahme ist eine großflächige Versickerung zur Anreicherung des Grundwassers. Die neuen Techniken tragen dazu bei, dass so wenig wie möglich von der natürlichen Versickerung verloren geht und die Trinkwassergewinnung nicht gefährdet wird.

Bei der Planung eines Neubaus sollte der Bauherr frühzeitig in Kontakt mit Fachleuten treten, um zu vermeiden, dass der Garten zu einer Moorlandschaft wird. Unsere SHK Innungsfachbetriebe beraten Sie gerne und können die Entwässerungssituation Ihres Grundstücks individuell und sicher bewerten.

Trinkwasserfilter

Regelmäßige Reinigung beugt Schäden vor

Moderne Trinkwasserleitungen sind unmittelbar hinter dem Wasserzähler mit einem Feinfilter ausgerüstet. Dieser sorgt dafür, dass keine Schmutzpartikel aus öffentlichen Leitungen in die Rohre eines Hauses gelangen. Bei einem defekten Filter lagern sich Partikel ab. Die Folge: Bakterien nisten sich ein, Wasserhähne tropfen, Thermostat‑Armaturen werden beschädigt.
Um Schäden vorzubeugen, müssen Filter regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden. Wie aufwendig eine Reinigung ist, hängt von der Art des Filters ab.

Unser Service für Sie

Damit beim Wechsel des Filters nichts schiefgeht, stehen Ihnen unsere Fachleute der SHK Innungsfachbetriebe helfend zur Seite. Wir erklären Ihnen gerne bei einem ersten Wechsel die notwendigen Arbeitsschritte.

Neue Trinkwasserverordnung

Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung betreffen vor allem vermietete Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, falls dort zentrale Trinkwassererwärmer als Großanlage installiert sind.

Wer hat Untersuchungspflicht?

Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der grundsätzlichen Untersuchungspflicht nicht betroffen. Ebenfalls unberührt sind Gebäude mit dezentralem Trinkwassererwärmer. Untersuchungspflichtige Großanlagen im gewerblichen Sinne sind Gebäude ab drei Wohnungen, die einen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Liter Inhalt besitzen. Gebäude deren Erwärmer zwar weniger als 400 Liter fasst, bei denen der Leitungsinhalt vom Ausgang des Trinkwasserwärmers bis zur entferntesten Entnahmestelle aber mehr als 3 Liter Wasservolumen fasst, müssen ebenfalls untersucht werden.

Im Rahmen der Untersuchungspflicht werden Wasserproben aus dem Warmwassersystem entnommen und kontrolliert. Vorrangig wird ein möglicher Legionellenbefall untersucht. Entnommen werden verschiedene Proben: eine hinter dem Ausgang des Trinkwassererwärmers, eine von einer möglichst weit entfernten Entnahmestelle und eine weitere vor dem Zirkulationswassereintritt in den Trinkwassererwärmer. Falls eine Erwärmung (über 25°C) des Kaltwassersystems vorliegt, muss auch dort eine Wasserprobe entnommen werden.

Die Untersuchungen sind mindestens alle drei Jahre durchzuführen.

Wer darf Wasserproben entnehmen?
Das Gesundheitsamt gibt Auskunft über akkreditierte Probenehmer. (Link?)

Kosten einer Wasserprobe

Je nach Wasserlabor und Aufwand der Probenahme kostet eine mikrobiologische Untersuchung zwischen 30 und 100 Euro. Zuzüglich An- und Abfahrtskosten.

Anzeigepflichten

Eine Anzeigepflicht der Warmwasserversorgungsanlagen bei Gesundheitsämtern besteht nicht. Allerdings gibt es die Verpflichtung, regelmäßige Untersuchungen vorzunehmen und die Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 KBE/100 ml für Legionellen unverzüglich zu melden.

Kontrollergebnisse, die den Maßnahmewert unterschreiten, müssen dem Gesundheitsamt nicht zugesendet werden. Die Meldung von Großanlagen in bestehenden Gebäuden ist jedoch verpflichtend.

Mögliche Vorgehensweise

1. Einen Trinkwassercheck von einem Innungs-Fachbetrieb durchführen lassen, bei dem geprüft wird, ob es sich um eine Großanlage handelt und ob eine Wasseruntersuchung erfolgreich sein kann.
2. Mögliche Instandsetzungsmaßnahmen oder Rückbauarbeiten durchführen.
3. Probenahmestellen einbauen oder festlegen, eventuell in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.
4. Wasserproben an den vorgesehenen Stellen von akkreditierten Probenehmern entnehmen lassen.

Weitere Informationen für den Stadtbereich Köln erhalten Sie auch von Ihrem SHK Innungsfachbetrieb und der Rheinenergie.

Warmwasser-Speicher

Rost vorbeugen, Schutzstab prüfen lassen

In vielen Häusern wird Warmwasser in Speichern erhitzt. Die sogenannten Warmwassertanks bestehen meist aus Stahl. Um Rost innerhalb des Tanks vorzubeugen ist der Speicher innen mit Emaille beschichtet. Zusätzlich zu der Emaille-Beschichtung ist der Tank mit der sogenannten Opferanode ausgestattet – einem Schutzstab. Vereinfacht ausgedrückt lenkt der Schutzstab den Rostangriff auf sich, damit der Stahl intakt bleibt. Ist dieser Stab jedoch durch Rost zersetzt worden, setzt sich Rost auch im Stahlschrank fest. Der Zustand des Schutzstabes sollte deshalb jährlich überprüft werden. Dieser muss dazu von einem Fachmann ausgebaut und kontrolliert werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, baut eine Signalanode zur ständigen Kontrolle des Tankzustands ein. Diese signalisiert im Notfall mangelnde Rostschutzwirkung. Jährliche Kontrollen durch den Fachmann sind so nicht mehr notwendig. Der Ersatz eines Schutzstabs durch eine Signalanode ist in den meisten Fällen unproblematisch. Für Informationen bezüglich der Umrüstung ihres Wassertanks, wenden Sie sich an einen SHK Innungsfachbetrieb.