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Grillspaß im Sommer: gasbetrieben!

Ganz ohne lästigen Rauch und Aromaverluste lässt sich mit einem gasbetriebenen Gerät das sommerliche Grillen genießen. Zur Erdgasnutzung können Gas-Steckdosen im Terrassenbereich installiert werden. Diese machen das Schleppen von Kohle und Propangasflaschen überflüssig. Außerdem können Gasheizstrahler angeschlossen werden, die laue Sommerabende verlängern.  

Unsere SHK Innungsfachbetriebe zeigen Ihnen gerne, welche Möglichkeiten Ihr Haus zur Erdgasnutzung hat und wie sich diese sinnvoll umsetzen lassen.

Saubere Arbeit selbstverständlich

Die Mitarbeiter unserer SHK Innungsfachbetriebe sind nicht nur technisch, sondern auch hinsichtlich des richtigen Verhaltens in Kundenhaushalten bestens geschult. Einen sauberen Arbeitsplatz zu verlassen und Verpackungen wieder mitzunehmen, ist für sie selbstverständlich. Die Häuser werden nur mit Einmal‑Überziehschuhen betreten, um den Bodenbelag zu schonen. Kunden können einen Termin mit unseren SHK‑Betrieben vereinbaren, ohne im Anschluss einen Wohnungsputz einplanen zu müssen.

Schwarzarbeit kann teuer werden

Steuerhinterziehung führt zu Vertragsnichtigkeit

Bei mangelhaften Arbeitsleistungen durch Schwarzarbeiter haben Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2013: Eine Hausbesitzerin war unzufrieden mit der Leistung eines Schwarzarbeiters. Sie klagte vor Gericht und verlangte die Rückzahlung des Kostenvorschusses sowie die Beseitigung der Mängel. Während das Landgericht der Klägerin Recht gab, lehnten das Oberlandesgericht und der BGH die Klage ab. Die Hausbesitzerin musste die Kosten selbst tragen.  

Laut BGH wird ein Vertrag ungültig, wenn eine steuerpflichtige Vertragspartei ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Mit der Ungültigkeit gehen außerdem alle Rechte auf Entschädigung verloren. Ob Auftraggeber, die Schwarzarbeit zugelassen haben, zumindest einen Teil ihres Geldes über andere gesetzliche Regelungen wieder einfordern können, ließ der BGH offen.

Unser Service für Sie

Die SHK-Innungsorganisation begrüßt den Richterspruch aus Karlsruhe. Bei rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.